Wir sind stets bestrebt, unseren Kunden Hundeerziehung und Beschäftigungsangebote nach neuesten Erkenntnissen zu vermitteln. Wir werden auch in Zukunft regelmäßig Fortbildungen besuchen, um unser Wissen für Sie immer auf dem neuesten Stand zu halten.
Wir haben die erforderliche Sachkunde und Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz, nach welchem das gewerbsmäßige Ausbilden von Hunden, sowie das Anleiten deren Ausbildung durch den Halter, erlaubnispflichtig ist.